Seit Samstag, dem 1. November, hat sich die Gesetzgebung für Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen im häuslichen Bereich. Für eine ganze Reihe von Behandlungen dürfen sie künftig keine ärztliche Verschreibung damit ihr Patient eine Rückerstattung erhält.
Wie unser Pflegedirektor Edgard Peters erklärt, «Die Veränderungen bringen eine echte Anerkennung der Arbeit und der Selbstständigkeit der Pflegekräfte im häuslichen Bereich mit sich.». Denn für dieselben Behandlungen benötigte ein Krankenpfleger in einem Krankenhaus oder Pflegeheim keine Verschreibung. Es handelt sich also letztendlich um einen Ausrichtung innerhalb des Berufsstands, aber von großer Bedeutung und Anerkennung für unseren Beruf im häuslichen Bereich.
«Nehmen wir das Beispiel eines Patienten, der eine Tracheotomie hat und bei Bedarf eine Absaugung seiner Atemwege benötigt. Bisher musste ein Krankenpfleger, der zu Hause tätig ist, die Verschreibung des behandelnden Arztes haben, um die Behandlung durchzuführen. Ab Sonntag kann der Krankenpfleger, wenn er seinen Patienten besucht und dieser eine Absaugung benötigt, direkt und effizient handeln, um den Patienten zu entlasten.» erklärt Edgard.

Aber um es klar zu sagen: Diese Maßnahme führt keinesfalls zu einer Kluft zwischen Ärzten und Pflegekräften. «Ganz im Gegenteil» versichert uns unser Direktor. «Die Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften und Ärzten ist und bleibt entscheidend für eine optimale Patientenversorgung.» schließt er.
Die verschiedenen Akteure aus dem medizinischen Bereich und der häuslichen Pflege bilden ein Team, das sich zusammenschließt, um jeden Patienten so effizient und fürsorglich wie möglich zu begleiten. Diese neuen Maßnahmen sind ein weiterer Schritt vorwärts, um gemeinsam das Wohlbefinden zu Hause zu fördern.